Bild- und Fotorecht kurz und knackig

VonDaniel Schöberl

Bild- und Fotorecht kurz und knackig

Was das Social Web betrifft, so scheinen sich Abmahnungen an immer größerer Beliebtheit zu erfreuen. Sowohl das fehlende Impressum als auch Vorschaubilder auf Facebook werden regelmäßig abgemahnt, was mittlerweile scheinbar zu einem wahren Volkssport geworden ist.

Streng genommen dürften viele YouTube-Videos gar nicht erst auf Facebook, Google+ & Co. verlinkt werden, da auch hier oftmals das Urheberrecht greift. Das Bild- und Fotorecht ist nicht nur verzwickt, sondern sorgt dafür, dass man als juristischer Laie äußerst schnell den Überblick darüber verliert, was tatsächlich erlaubt ist und was nicht.

Umso besser, wenn es Experten gibt, welche die wichtigsten Grundlagen der Bildrechte aufarbeiten und kurz zusammengefasst (48 Folien!!!) als Slideshare-Dokument kostenlos zur Verfügung stellen. So geschehen auf dem Blog der Rechtsanwaltskanzlei Schwenke.

Wer regelmäßig in der Welt der Social Media unterwegs ist, der sollte sich zumindest mal durch die obige Präsentation geklickt haben. Somit lassen sich rechtliche Stolperfallen schnell umgehen und der Geldbeutel wird geschont. Schließlich warten zahlreiche Aasgeier nur darauf, neuen Profit durch diverse Abmahnungen zu erwirtschaften.

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Daniel Schöberl administrator

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